Steuerleitfaden für Sammler: Alles über Einkommensteuer, Steuerabzüge und Zollgebühren
Jeder Verkauf von Sammlerstücken, seien es Münzen, Gemälde oder Briefmarken, gilt aus rechtlicher Sicht als Einkommenserzielung. Dieses Einkommen unterliegt der Einkommensteuer für natürliche Personen (ESt) mit einem Satz von 13 % für in der Russischen Föderation ansässige Personen. Allerdings entsteht die Steuerpflicht nicht in jedem Fall.
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