Steuerleitfaden für Sammler: Alles über Einkommensteuer, Steuerabzüge und Zollgebühren - AUCBURG
Steuerleitfaden für Sammler: Alles über Einkommensteuer, Steuerabzüge und Zollgebühren
Jeder Verkauf von Sammlerstücken, seien es Münzen, Gemälde oder Briefmarken, gilt aus rechtlicher Sicht als Einkommenserzielung. Dieses Einkommen unterliegt der Einkommensteuer für natürliche Personen (ESt) mit einem Satz von 13 % für in der Russischen Föderation ansässige Personen. Allerdings entsteht die Steuerpflicht nicht in jedem Fall.
Einkommensteuer beim Verkauf einer Sammlung: Wann die Steuerpflicht entsteht
Jeder Verkauf von Sammlerstücken, seien es Münzen, Gemälde oder Briefmarken, gilt aus rechtlicher Sicht als Einkommenserzielung. Dieses Einkommen unterliegt der Einkommensteuer für natürliche Personen (ESt) mit einem Satz von 13 % für in der Russischen Föderation ansässige Personen. Allerdings entsteht die Steuerpflicht nicht in jedem Fall.
Der entscheidende Faktor ist die Haltedauer des Eigentums. Befand sich das Sammlerstück drei Jahre oder länger in Ihrem Besitz, so ist der Erlös aus dem Verkauf vollständig von der Einkommensteuer befreit. Eine solche Transaktion muss auch nicht deklariert werden. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Eigentumserwerbs, was dokumentarisch nachgewiesen werden muss.
Wenn Sie jedoch einen Gegenstand verkauft haben, den Sie weniger als drei Jahre besessen haben, sind Sie verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen, bis zum 30. April des auf das Verkaufsjahr folgenden Jahres eine Steuererklärung nach dem Formular 3-NDFL beim Finanzamt einzureichen und die Steuer bis zum 15. Juli desselben Jahres zu entrichten. Das Versäumnis, eine Erklärung abzugeben oder die Steuer nicht zu zahlen, kann zu Bußgeldern und Verzugszinsen führen.
Wie man die Steuer legal senkt: Abzüge und Berücksichtigung von Ausgaben
Methode zur Steuerermäßigung
Anwendungsbedingungen
Berechnungsbeispiel
Vermögenssteuerfreibetrag
Keine Kaufbelege vorhanden oder Ausgaben waren unter 250.000 RUB.
Gekauft für 300.000, verkauft für 400.000. Steuer: (400.000 - 300.000) * 13 % = 13.000 RUB.
Auch wenn Sie ein Sammlerstück weniger als drei Jahre besessen haben, gibt es legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Das Steuergesetzbuch der Russischen Föderation bietet zwei Optionen zur Reduzierung der Bemessungsgrundlage. Die Wahl hängt davon ab, ob Belege für die Anschaffungskosten vorliegen.
Die erste Methode ist die Inanspruchnahme eines Vermögenssteuerfreibetrags. Sein Höchstbetrag für „sonstiges Vermögen“, zu dem Sammlerstücke gehören, beträgt 250.000 Rubel pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie Ihr Verkaufseinkommen um diesen Betrag mindern können, und die Steuer wird auf die verbleibende Differenz berechnet. Diese Option ist geeignet, wenn Sie keine Kaufbelege haben.
Die zweite Methode besteht darin, die Einkünfte um die Anschaffungskosten des Gegenstandes zu kürzen. Wenn Sie den Kaufpreis des verkauften Vermögenswerts (durch Quittungen, Verträge, Kontoauszüge) nachweisen können, wird die Steuer nur auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Kaufpreis gezahlt. Diese Methode ist vorteilhaft, wenn die Anschaffungskosten 250.000 Rubel übersteigen.
Wie man die Steuer legal senkt: Abzüge und Berücksichtigung von Ausgaben
Grenzüberschreitung: Zollabfertigung von Kulturgütern
Die Ein- und Ausfuhr von Sammlerstücken wird durch das Zollrecht geregelt. Besonderes Augenmerk wird auf Kulturgüter gelegt – in der Regel sind dies Gegenstände, die vor mehr als 50 Jahren hergestellt wurden. Für ihre Ausfuhr aus dem Gebiet Russlands ist eine spezielle Genehmigung (Lizenz) des Kulturministeriums der Russischen Föderation erforderlich.
Das Verfahren beginnt mit einer kunsthistorischen Begutachtung. Ein Experte muss den historischen und kulturellen Wert des Gegenstandes feststellen und ein Gutachten erstellen. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet das Kulturministerium über die Möglichkeit der Ausfuhr. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausfuhr besonders wertvoller Objekte, die Teil des Museumsbestands der Russischen Föderation sind, verboten ist.
Bei der Einfuhr von Kulturgütern für den persönlichen Gebrauch sind diese von Zollgebühren und Steuern befreit, erfordern jedoch eine obligatorische Deklaration und eine Bestätigung ihres Status durch eine Begutachtung. Für die vorübergehende Ausfuhr, beispielsweise zu einer Ausstellung, wird ein separates Verfahren mit der Verpflichtung zur Wiedereinfuhr eingerichtet.
Antrag auf Ausfuhr.
Kopie des Reisepasses des Eigentümers.
Liste der auszuführenden Gegenstände mit detaillierter Beschreibung.
Fotografien jedes Gegenstandes (in der Regel in zweifacher Ausfertigung).
Dokumente, die das Eigentumsrecht bestätigen.
Ein Gutachten, das bestätigt, dass der Gegenstand keinem Ausfuhrverbot unterliegt.
Grenzüberschreitung: Zollabfertigung von Kulturgütern